Abschnitt I
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
(1) Die bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, sind
in den Vereinigten Staaten von Amerika: die Bundeserbschaftsteuer (Federal estate tax) und die Bundesschenkungsteuer (Federal gift tax) einschließlich der Steuer auf Übertragungen, bei denen eine oder mehrere Generationen übersprungen werden;
in der Bundesrepublik Deutschland: die Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer).
(2) Dieses Abkommen gilt auch für alle Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden.
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ZAAAA-87679