DBA Mauritius Artikel 15

Artikel 15 Aufsichtsrats-und Verwaltungsratsvergütungen

Aufsichtsrats-oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsoder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können im anderen Staat besteuert werden.

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VAAAI-01917