DBA Kenia Artikel 27
Artikel 27 Diplomatische und konsularische Vorrechte
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den diplomatischen und konsularischen Beamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAA-87619