DBA Iran Artikel 28

Artikel 28 Diplomatische und konsularische Vorrechte

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den diplomatischen und konsularischen Beamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAA-87604