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Einkommensteuer; | Vermietung einer Segelyacht als Liebhaberei (§§ 15, 2 EStG)
Die Vermietung einer Segelyacht im Nebenberuf wird nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben und stellt keinen Gewerbebetrieb, sondern eine Liebhaberei dar, wenn wegen der hohen Fixkosten selbst bei lückenloser Vermietung während der gesamten Saison auf Dauer gesehen kein Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu erzielen ist (). Da der Yachteigner im Streitfall selbst Inhaber des erforderlichen Bootsführerscheins war und das Benutzen einer Segelyacht in aller Regel in erster Linie der Freizeitgestaltung dient, war im Wege typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen, daß er die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeführt hat.