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FG Baden-Württemberg 06.10.1999 9 K 57/95

Einkommensteuer; | Streuobstwiese als land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen

Allein der Umstand, dass eine Streuobstwiese größer als 3000 qm und mit Obstbäumen bewachsen ist, führt nicht dazu, dass sie zu landwirtschaftlichem BV wird. Insoweit ist das FA darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass mit den Erträgen des Grundstücks eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfolgt (, Rev. eingelegt, Az. beim BFH: IV R 86/99).

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