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OFD Saarbrücken 05.11.1990 S 7200 130 St 24 1
Umsatzsteuer; | Zuschüsse zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten nach § 19 Abs.2 BSHG (§ 10 UStG)
Zuschüsse der Sozialhilfeträger nach § 19 Abs.2 BSHG an Einrichtungen, die Projekte zur Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger zur Erleichterung einer späteren Wiedereingliederung in das Berufsleben betreiben, sind nach der als echte, nicht steuerbare Zuschüsse zu behandeln. Sie sind vergleichbar mit den nicht steuerbaren Zuschüssen zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (vgl. Abschn.150 Abs.4 Beispiel 1 UStR).