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Vorsteuerabzug bei Mietkaufgestaltungen in der Schifffahrtsindustrie
Mietkaufverträgen ist auch in der Schifffahrtsindustrie zu begegnen. In diesem Kontext hat das FG Berlin-Brandenburg daher mit zur Vorsteuerabzugsberechtigung bei Mietkaufgestaltungen für sog. Kanalschubschiffe entschieden. Maßgebend ist bei derartigen Vertrags-gestaltungen gerade eine Abgrenzung zu steuerbefreiten Finanzierungsgeschäften i. S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Ein Anspruch auf Vorsteuerabzug kann nur dann bestehen, wenn die abgerechneten Leistungen tatsächlich an den Leistungsempfänger erbracht wurden.
Eine Unternehmerin, die Abgänge ihrer Schiffe verbucht und sodann wieder den Zugang der Schiffe als „Mietkauf" berücksichtigt, hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Mietkaufvertragsrechnungen, wenn sie tatsächlich zu keinem Zeitpunkt die ihr als Eigentümerin der Schiffe zustehende Verfügungsmacht verloren hat.
Hierbei wird eine in Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer von der Rechnungsausstellerin nicht für Lieferungen an die Unternehmerin, sondern gem. § 14c UStG als unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer geschuldet.
II. Sachverhalt
Die Klägerin war in den Streitjahren mit dem Transpor...