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Phantomlohn in der Sozialversicherung (Teil 1/2)
Wenn die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besonders ärgerlich und teuer wird, war häufig der Phantomlohn die Ursache. Denn ein geschuldeter – wenn auch nicht gezahlter – Lohn bleibt beitragspflichtig. Arbeitgeber müssen sich dieses Thema bewusst machen und rechtzeitig die Probleme erkennen – bevor es zu spät ist! In diesem ersten Teil des Beitrags werden die rechtlichen Grundlagen des Problems erarbeitet und im Folgenden werden die konkreten Probleme im Rahmen der Betriebsprüfung bei Phantomlohn in der Lohnfortzahlung und bei Arbeit auf Abruf anhand von Beispielfällen beleuchtet.
Das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung - Rechtsgrundlagen für den Phantomlohn
Seit dem gilt: Bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt sowie bei Arbeitsentgelt, das aus Arbeitszeitguthaben abgeleiteten Entgeltguthaben errechnet wird, entstehen die Beitragsansprüche, sobald dieses ausgezahlt worden ist (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Im Ergebnis bedeutet das, dass das Phantomlohnproblem nur dann auftauchen kann, wenn Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein laufendes Entgelt haben, den die Arbeitgeber nicht bedienen.
Phantomlohn in der Lohnfortzahlung
Die Ent...