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Die bedeutendsten Änderungen der Mitteilungsverordnung seit 2020
Die Mitteilungsverordnung (MV) und deren Ermächtigungsgrundlage (§ 93a AO) wurden seit 2020 mehrfach geändert. Einige dieser Änderungen treten erst mit Wirkung ab dem in Kraft.
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Erweiterungen aufgrund der Corona-Pandemie und Hochwasserkatastrophe – §§ 13-15 MV
[i]Sicherstellung der zutreffenden steuerlichen Behandlung der öffentlichen HilfsleistungenDie letzten zweieinhalb Jahre waren ereignisreich: Die Corona-Pandemie hat sich wirtschaftlich und gesellschaftlich stark negativ ausgewirkt. Hinzu kommt, dass im Juli 2021 Teile des Bundesgebiets durch die Hochwasserkatastrophe zerstört wurden. Um die von diesen Ereignissen Betroffenen zu unterstützen, haben Bund und Länder öffentliche Hilfsleistungen in erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt. Diese Hilfsleistungen wirken sich bei den Leistungsempfängern steuerlich unterschiedlich aus. Um eine zutreffende steuerliche Behandlung dieser Leistungen sicherzustellen, hat der Verordnungsgeber neue Mitteilungspflichten in die MV aufgenommen (§§ 13 bis 15 MV). Die Bewilligungsstellen wurden dazu verpflichtet, bestimmte Daten im Zusammenhang mit den öffentlichen Hilfsleistungen elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Mitteilungspflicht von Ordnungsgeldern – § 4a MV
[i]Verhinderung einer gewinnmindernden BerücksichtigungAußerdem hat sic...