u.a. Einkommensteuer | Steuerguide für Influencerinnen und Influencer (FinMin)
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat einen Steuerguide für Influencerinnen und Influencer herausgegeben.
Hierzu führt das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg weiter aus:
In den sozialen Medien gibt es immer mehr Influencerinnen und Influencer. Sie bewerben - meistens gegen Geld - Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen. Auch diese Art von Marketing ist ein steuerpflichtiges Business.
Der Steuerguide gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen. Er ersetzt allerdings keine Fachberatung. Hier empfiehlt sich der Kontakt zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Hinweis: Zu finden ist der Steuerguide für Influencerinnen und Influencer auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. (RD)
Fundstelle(n):
DAAAI-63114