Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen (BFH)
Bei bilanzierenden
Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen
nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der
ist nicht nur auf
Arbeitnehmerabfindungen zugeschnitten. Die
und v.
sind wegen des Dualismus der Einkunftsarten auf
Vermögenszuwächse im Gewerbebetrieb nicht übertragbar (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die auf einen gewerblichen Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 EStG entfallende Einkommensteuer im Jahr 2000 aus verfassungsrechtlichen Gründen (zumindest teilwe...