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Umsatzsteuer kompakt
Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten erhobenen Kartenpfandes (BFH)
Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr steuerfrei ist, wenn der leistende Unternehmer selbst die Übertragung von Geldern vornimmt.
Hintergrund: Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Bereitstellung von elektronischen Zahlungskarten im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems: Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. A war in den Streitjahren 2008 bis 2013 umsatzsteuerrechtliche Organträgerin der B.
B überließ den Besuchern von Stadien elektronische Zahlungskarten zur bargeldlosen Zahlung von Speisen und Geträ...