Online-Nachricht - Mittwoch, 08.06.2022

Ukraine-Krieg/Berufsrecht | Verbot von Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern für russische Unternehmen (WPK)

Nach einem neuen EU-Rechtsakt ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Hierauf weist die WPK aktuell hin.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Rechtsgrundlage ist Art. 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014(eingeführt mit der Änderungs-Verordnung (EU) 2022/879 des Rates, s. Amtsblatt der EU vom 3. Juni 2022).

  • Die Regelung ist Teil des Sechsten Sanktionspaketes der EU. Dieses Sanktionspaket und damit das Verbot von Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern für russische Unternehmen war von der Präsidentin der EU-Kommission, Frau von der Leyen, in einer Rede am angekündigt worden. Es wurde von den europäischen Staatschefs (Europäischer Rat) am beschlossen.

  • Das Paket war strittig, da mit ihm vor allem Sanktionen im Zusammenhang mit der Lieferung von Öl aus Russland verbunden sind.

Quelle: WPK online, Meldung v. 8.6.2022 (il)

Fundstelle(n):
IAAAI-63027