Ukraine-Krieg/Berufsrecht | Verbot von Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern für russische Unternehmen (WPK)
Nach einem neuen EU-Rechtsakt ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Hierauf weist die WPK aktuell hin.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Rechtsgrundlage ist Art. 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014(eingeführt mit der Änderungs-Verordnung (EU) 2022/879 des Rates, s. Amtsblatt der EU vom 3. Juni 2022).
Die Regelung ist Teil des Sechsten Sanktionspaketes der EU. Dieses Sanktionspaket und damit das Verbot von Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern für russische Unternehmen war von der Präsidentin der EU-Kommission, Frau von der Leyen, in einer Rede am angekündigt worden. Es wurde von den europäischen Staatschefs (Europäischer Rat) am beschlossen.
Das Paket war strittig, da mit ihm vor allem Sanktionen im Zusammenhang mit der Lieferung von Öl aus Russland verbunden sind.
Quelle: WPK online, Meldung v. 8.6.2022 (il)
Fundstelle(n):
IAAAI-63027