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Steuern mobil Nr. 6 vom 01.06.2022

BMF präzisiert Abgrenzung zwischen einer Geldleistung und einem Sachbezug

Das BMF hat seine Grundsätze zur Abgrenzung zwischen einer Geldleistung und einem Sachbezug präzisiert. Die Verwaltung akzeptiert demnach das PLZ-Modell bei Einkaufs- und Dienstleistungsverbünden. Ein neues Beispiel macht das Zusammenspiel zwischen der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 50 EStG für Auslagenersatz und Sachlohn deutlich. Zudem gehen wir auf die Voraussetzungen ein, die vorliegen müssen, damit bei Gutscheinportalen von Sachlohn auszugehen ist.

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Wir starten mit einem sehr wichtigen lohnsteuerlichen Thema. Das Bundesfinanzministerium hat seine Grundsätze zur Abgrenzung zwischen einer Geldleistung und einem Sachbezug präzisiert. Und sein Schreiben aus dem Frühjahr 2021, über das wir in unserer Juli-Ausgabe 2021 berichtet hatten, überarbeitet und ergänzt. Die neuen Regelungen gelten rückwirkend ab .

Erfreulich bei der Anweisung des BMF ist übrigens, dass die Änderungen gegenüber dem vorangegangenen Schreiben durch eine fette Schrift hervorgehoben worden sind. Das erleichtert ...

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