LuF, Frage der Anwendung der Differenzbesteuerung bei Weiterverkauf von Landmaschinen
Leitsatz
1. Die neun an den Stpfl. veräußerten Landmaschinen gehörten bei den Veräußerern jeweils zum unternehmerischen Anlagevermögen.
Zum Zeitpunkt ihres Erwerbs durch den Stpfl. handelte es nicht um Gegenstände des Privatvermögens.
2. Die Veräußerer der neun streitgegenständlichen Landmaschinen schulden aus ihren jeweiligen steuerbaren Hilfsgeschäften
die Umsatzsteuer. Ob die Hilfsgeschäfte der Besteuerung nach dem Regelsteuersatz oder der Besteuerung nach Durchschnittssätzen
gem. § 24 UStG unterliegen, kann im Ergebnis dahinstehen, da in beiden Fällen besteuerte Erwerbsumsätze des Stpfl. vorliegen,
welche eine Differenzbesteuerung bei Wieder- bzw. Weiterverkauf des Gebrauchtgegenstandes nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst.
a UStG ausschließen.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 27 KÖSDI 2022 S. 22846 Nr. 8 UStB 2022 S. 172 Nr. 6 SAAAI-62779
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