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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 6 K 1104/21

Gesetze: UStG § 22 ; BpO § 4 Abs. 3 ; AO 194 Abs. 1 Satz 1 ; AO 194 Abs. 1 Satz 2 ; AO 195 Satz 1; AO 195 Satz 2

Voraussetzungen für einen drei Besteuerungszeiträume übersteigende Prüfungsanordnung bei Klein- und Mittelbetrieben

Leitsatz

1. Die Voraussetzung, dass "mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist", liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn entsprechende Feststellungen für bereits geprüfte Veranlagungszeiträume getroffen wurden.

2. Die Voraussetzung, dass "mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist", liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn entsprechende Feststellungen für bereits geprüfte Veranlagungszeiträume getroffen wurden. Entsprechende Änderungen müssen wahrscheinlich sein; vage Vermutungen reichen nicht aus.

3. Für die Zukunftsprognose einer erheblichen Änderung der Besteuerungsgrundlagen ist im maßgeblichen Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung eine Erheblichkeitsgrenze von zumindest 1.000 € bei Kleinst- und Kleinbetrieben sowie von 5.000 € bei Mittelbetrieben anzusetzen.

Fundstelle(n):
IAAAI-62778

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 24.02.2022 - 6 K 1104/21

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