Voraussetzungen für einen
drei Besteuerungszeiträume übersteigende Prüfungsanordnung bei Klein-
und Mittelbetrieben
Leitsatz
1. Die Voraussetzung,
dass "mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen
zu rechnen ist", liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn entsprechende Feststellungen
für bereits geprüfte Veranlagungszeiträume getroffen wurden.
2. Die Voraussetzung, dass
"mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu
rechnen ist", liegt regelmäßig bereits dann vor, wenn entsprechende Feststellungen
für bereits geprüfte Veranlagungszeiträume getroffen wurden. Entsprechende
Änderungen müssen wahrscheinlich sein; vage Vermutungen reichen
nicht aus.
3. Für die Zukunftsprognose
einer erheblichen Änderung der Besteuerungsgrundlagen ist im maßgeblichen
Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung eine Erheblichkeitsgrenze von
zumindest 1.000 € bei Kleinst- und Kleinbetrieben sowie von 5.000
€ bei Mittelbetrieben anzusetzen.
Fundstelle(n): IAAAI-62778
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 24.02.2022 - 6 K 1104/21
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