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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 355/21

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; EStG § 16

Zuweisung des Wegfalls des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten auf Ebene des Feststellungsverfahrens Zuordnung des Wegfallgewinns in die Zeit nach der Insolvenzeröffnung

Leitsatz

1. Der Gewinn des Kommanditisten aus dem Wegfall seines negativen Kapitalkontos gehört zu den gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen.

2. Die Beurteilung, zu welchem Zeitpunkt das negative Kapitalkonto weggefallen ist und dadurch einen Veräußerungsgewinn ausgelöst hat, ist auf Ebene des Feststellungsbescheides allein nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.

3. Ein Veräußerungsgewinn aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos entsteht entweder im Rahmen der Aufgabe eines Gewerbebetriebs gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG oder bereits vor Auflösung einer Kommanditgesellschaft, wenn feststeht, dass künftige Gewinnanteile nicht mehr entstehen (§ 52 Abs. 24 Sätze 3 und 4 EStG).

4. Der Umstand, dass sich der negative Saldo des Kapitalkontos des Insolvenzschuldners über einen längeren Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung aufgebaut hat, steht der Zuordnung des Wegfallgewinns in die Zeit nach der Insolvenzeröffnung nicht entgegen.

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 10 Nr. 48
DStRE 2023 S. 11 Nr. 1
DStRE 2023 S. 11 Nr. 1
YAAAI-62777

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 17.03.2022 - 4 K 355/21

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