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NWB Nr. 23 vom Seite 1596

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Gesellschafterdarlehen

Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1612Bei Betriebsprüfungen kommt es in der Praxis häufig zu Streit über die Frage, ob ein zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter vergebenes Darlehen mit einem fremdüblichen Zinssatz verzinst worden ist. Beanstandet das Finanzamt die Zinshöhe, kann dies eine verdeckte Gewinnausschüttung zur Folge haben. Der BFH hat sich im Urteil v.  - I R 62/17 ( NWB UAAAH-93541) mit dieser Frage befasst und neue Kriterien entwickelt.

Streitpunkte bei Gesellschafterdarlehen

[i]Verschiedene AnknüpfungspunkteIm Kontext von Darlehensvergaben zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter kann es nicht nur aufgrund einer nicht fremdüblichen Zinshöhe, sondern auch aus anderen Gründen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommen.

[i]Briese, Verdeckte Gewinnausschüttung mit ABC, Grundlagen, NWB WAAAE-85847 Bereits die Gewährung eines Darlehens zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter kann eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Dafür genügt allerdings nicht allein die Ausreichung des Darlehens. Wichtige Fallgruppen einer verdeckten Gewinnausschüttung sind das von vornherein nicht ernstlich vereinbarte Darlehen sowie die Teilwertabschreibung, sofern dies durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (ausführlich

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