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BFH | Ausschluss und Beschränkung des nationalen Besteuerungsrechts ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass durch die unentgeltliche Anteilsübertragung auf den beschränkt Steuerpflichtigen das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste.
Der Kläger veräußerte 2009 zunächst Anteile an einer von ihm gehaltenen Immobilien-Kapitalgesellschaft an seinen in den USA ansässigen Sohn und daran anschließend weitere Anteile an seine Ehefrau. Das Finanzamt sah die Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG als erfüllt an und zog die entsprechenden steuerlichen Folgen. Der Kläger wandte sich hiergegen und vertrat die Auffassung, die Vorschrift sei teleologisch einzuschränken, da die Besteuerung der in der Kapitalgesellschaft enthaltenen st...