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Die Entwürfe zu europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vom April 2022
E-ESRS E2 bis E5 zur Umweltberichterstattung im Überblick
Am veröffentlichte die Project Task Force on European Sustainability Reporting Standard (PTF-ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) insgesamt 13 Entwürfe zu den sog. „European Sustainability Reporting Standards“ (E-ESRS). Diese stehen nunmehr bis zum zur Konsultation und sollen anschließend in ihrer finalen Fassung in Form von delegierten Rechtsakten von der EU-Kommission übernommen werden. Die rechtliche Grundlage dieser Übernahme stellt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dar, mit deren Verabschiedung noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Da die nunmehr laufende Konsultation die letzte Möglichkeit für Stakeholder darstellt, auf einer breiten Basis Beiträge zur Entwicklung dieser Standards zu leisten, sollten sie die Gelegenheit nutzen, in großer Zahl Position zu beziehen. Der vorliegende Beitrag widmet sich den Entwürfen zu den ESRS E2 bis E5, welche dem Themenkomplex „environment“ zugeordnet werden. Nach einer Darstellung der insgesamt vier Entwürfe werden diese im Kontext aktueller europäischer wie auch globaler Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gewürdigt.
Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter NWB CAAAG-79145
Die E-ESRS enthalten zah...