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STFAN Nr. 6 vom Seite 17

Die Bewertungsverfahren für die Grundsteuer

Steuerberater Christoph Wenhardt

Der vorliegende Beitrag behandelt die Bewertung von bebauten Grundstücken im Ertragswert- und Sachwertverfahren, dies unter dem Blickwinkel der gleichlautenden Ländererlasse v.  (BStBl 2021 I S. 2334).

Allgemeines

Für die Bewertung bei der Grundsteuer sind zwei Verfahren vorgesehen:

  1. das Ertragswertverfahren

  2. das Sachwertverfahren.

Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Grundstücksart ab (zu den Grundstücksarten siehe ).

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist ein typisiertes Verfahren.

Beispiel

A ist Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Für dieses wurde nach dem Ertragswertverfahren ein kapitalisierter Reinertrag i. H. v. 145.000 € ermittelt. Der abgezinste Bodenwert beträgt 51.000 €.

Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts ist wie folgt zu rechnen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
kapitalisierter Reinertrag:
145.000 €
+
abgezinster Bodenwert
51.000 €
=
Grundsteuerwert
196.000 €

Abgezinster Bodenwert

Zur Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts ist vom Bodenwert auszugehen. Um den jeweiligen Abzinsungsfaktor zu bestimmen, benötigt man den Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer des Gebäudes.

Hinsichtlich Ein- und Zweifamilienhäuser gilt zu beachten: Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäuser...