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RENO Nr. 6 vom Seite 2

Neues Kaufrecht

Professor Alexander Pulte

Das Kaufrecht ist sicherlich der Bereich des Rechts, mit dem wir im alltäglichen Leben am häufigsten konfrontiert sind (auch wenn uns das oft gar nicht bewusst ist). In Deutschland findet man das normierte Kaufrecht in den §§ 433479 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der Unterteilung in das allgemeine Kaufrecht (§§ 433453 BGB) und besondere Arten des Kaufs (z. B. Probekauf, Wiederkauf, Vorkauf in §§ 454473 BGB) sowie dem Verbrauchsgüterkauf (§§ 474479 BGB). Vor allem das Kaufrecht bezüglich des Verbrauchsgüterkaufs wurde jetzt in einer weitreichenden Reform unserer zunehmend digitalen Welt angepasst.

Allgemeines Kaufrecht

Wenn man Menschen fragt, wann sie zuletzt einen Vertrag abgeschlossen haben, denken diese zumeist wochen- und monatelang zurück bis zu der letzten Gelegenheit, bei der sie ein schriftliches Dokument unterschrieben haben. Aber natürlich schließen sie auch bei jedem Brötchenkauf mit dem Bäcker und bei jeder Currywurstbestellung mit der Imbissstube einen Vertrag ab. Und auch bei jeder Inanspruchnahme einer neuen digitalen Dienstleistung kommt es zu einem Vertrag.

Diese rechtlichen Vertragsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer sind wirtschaftlich besonders wichtig. Obwohl der Betrag in...