Wirtschaftsprüfung | Pflegebonusgesetz - IDW für Beibehaltung der Abgabefristen für Testate
Das IDW spricht sich in einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Beibehaltung der Frist für die Abgabe der Testate für das Pflegebudget 2021 zum aus.
Hintergrund: Im Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen" streben die Bundestagsausschüsse derzeit wesentliche Änderungen in § 6a Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz an, die den Wirtschaftsprüfer unmittelbar betreffen. Das IDW hat sich daher in einem Schreiben an das BMG gewandt.
Hierzu führt das IDW weiter aus:
In dem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, den Stichtag für die Bestätigung durch den Jahresabschlussprüfer zum Pflegebudget vorzuverlegen. Dies geht aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages v. (BT-Drucks. 20/1909) sowie dem Bericht des Haushaltsausschusses (BT-Drucks. 20/1910) hervor. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf v. (BT-Drucks. 20/1331) war dies noch nicht vorgesehen.
Das IDW hat daher am ein Schreiben an das BMG gerichtet und um die Beibehaltung der Frist für die Abgabe der Testate für das Pflegebudget 2021 zum gebeten.
Das Schreiben ist auf der Homepage des IDW veröffentlicht.
Quelle: IDW online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB NAAAI-62545