Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
Leitsatz
1. Der Begriff der „Kosten der Regelung des Nachlasses” ist weit auszulegen, sodass auch die Kosten der tatsächlichen und
rechtlichen Feststellung des Nachlasses einschließlich der Bewertungskosten und die Kosten umfasst sind, die aufgewendet werden
müssen, um die Erben in den Besitz der ihnen aus der Erbschaft zukommenden Güter zu setzen.
2. Die Kosten müssen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen und dürfen
nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses anfallen.
3. Wenn der Erbe Ansprüche gerichtlich geltend macht, die tatsächlich oder angeblich zum Nachlass gehören, liegen Nachlassregelungskosten
vor, wenn die Klage dazu dient, nachlasszugehörige Ansprüche zu klären oder die Herausgabe von Nachlassgegenständen zu erwirken.
4. Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Klage unverzüglich nach dem Erbfall erhoben wurde.
5. Eine Zeitspanne von sieben Jahren zwischen Erbfall und Beginn der Rechtsverfolgung bildet keinen hinreichenden zeitlichen
Zusammenhang mehr.
Fundstelle(n): DStR 2022 S. 10 Nr. 50 DStRE 2023 S. 90 Nr. 2 ErbStB 2022 S. 195 Nr. 7 UVR 2022 S. 302 Nr. 10 HAAAI-62521
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.