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FG Köln Urteil v. - 2 K 2086/21

Gesetze: UStG § 18 Abs. 9; UStDV § 33; UStDV § 61; UStG § 24 Abs. 1 S. 1

Umsatzsteuer

Vorsteuervergütung; wirksame Antragstellung; fehlende Rechnungsangaben

Leitsatz

1. Die Finanzverwaltung hat bei unzureichenden Angaben in einem Vorsteuervergütungsantrag die fehlenden Informationen aus den ihr vorliegenden Rechnungen zu entnehmen. Die in der Antragsanlage fehlenden USt-IdNr. oder Steuernummern waren daher vom beklagten Finanzamt unter Einbeziehung der mit dem Antrag eingereichten Rechnungen, die diese Nummern unstreitig enthielten, zu ermitteln.

2. Aufgrund des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer können die vorliegend von der Stpfl. nicht beachteten Anforderungen im Hinblick auf die Angaben im Vergütungsantrag den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Verstoß gegen diese formellen Erfordernisse verhindert nicht den sicheren Nachweis, dass die materiellen Anforderungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 12 Nr. 47
DStRE 2022 S. 1522 Nr. 24
IWB-Kurznachricht Nr. 13/2022 S. 494
PIStB 2023 S. 88 Nr. 4
PIStB 2023 S. 88 Nr. 4
XAAAI-62520

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FG Köln, Urteil v. 16.03.2022 - 2 K 2086/21

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