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Einkommensteuer | Aufteilung von Alterseinkünften eines Ruhestandsbeamten des Europäischen Patentamts (BFH)
Die Grundversorgung des Ruhegehalts
eines ehemaligen Bediensteten des Europäischen Patentamts (EPA) ist in
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2
EStG (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst.
a EStG (Leibrente) aufzuteilen, sofern der Bedienstete von seinem Recht
Gebrauch gemacht hat, eine zuvor aufgebaute Anwartschaft bei der deutschen
gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungssystem des EPA zu übertragen
und diese Übertragung vor dem erfolgt ist (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist die einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des EPA gezahlten Altersvorsorge bei vorangegangener sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschla...