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Einkommensteuer | Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen als Betriebsausgaben
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen führt mit Verfügung v. aus, dass Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Kompensation (z. B. Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) betrieblich veranlasst und somit nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abziehbar sein können. Eine betriebliche Veranlassung der Aufwendungen ist gegeben, wenn diese mit der betrieblichen Zielsetzung getragen werden, den eigenen unternehmerischen CO2-Fußabdruck zu egalisieren und dies auch werbewirksam so in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Dabei ist unerheblich, ob das Engagement für den Klimaschutz durch ein privates Ereignis/eine private Überlegung seinen Ursprung gefunden hat oder die Privatsphäre der steuerpflichtigen Person ausschließlic...