Online-Nachricht - Mittwoch, 25.05.2022

Gesetzgebung | Steuerabkommen mit Mauritius (hib)

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Mauritius wollen ihr Doppelbesteuerungsabkommen ändern. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom zur Änderung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BT-Drucks. 20/1960) eingebracht.

Damit sollen entsprechend den BEPS-Mindeststandards nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden. Das Verfahren zur Streitbeilegung werde um die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens ergänzt, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 267/2022 (RD)

Fundstelle(n):
LAAAI-62349