Gesetzgebung | Steuerabkommen mit Mauritius (hib)
Die Bundesrepublik Deutschland und
die Republik Mauritius wollen ihr Doppelbesteuerungsabkommen ändern. Dazu hat
die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom
zur Änderung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
(BT-Drucks. 20/1960)
eingebracht.
Damit sollen entsprechend den BEPS-Mindeststandards nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden. Das Verfahren zur Streitbeilegung werde um die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens ergänzt, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 267/2022 (RD)
Fundstelle(n):
LAAAI-62349