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Quo vadis Pendlerpauschale?
Um Inflation und hohe Energiepreise abzufedern, hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Entlastungspaket geeinigt und u. a. darauf verständigt, die zum anstehende Erhöhung der Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) – ab dem 21. Entfernungskilometer – von bisher 35 Cent auf 38 Cent (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 Buchst. b EStG) auf den vorzuziehen. Dem ist ein langes Ringen vorausgegangen. Denn Kritiker – auch aus den Reihen der Koalition – sehen die Pendlerpauschale als umweltschädliche und sozial ungerechte Subvention. Gleichwohl haben der Bundestag und am nunmehr auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt.
Praxishinweise zur Gesetzesänderung
Das Gesetz soll noch im Mai im Bundesgesetzblatt verkündet werden, so dass im Juni die Anpassung eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren beantragt werden kann. Die Erhöhung der Entfernungspauschale wirkt sich aber wegen des ebenfalls (rückwirkend) erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) von bisher 1.000 € auf 1.200 € (BR-Drucks. 205/22 S. 5) nur insoweit aus, als der Erhöhungsbetrag den Betrag von 200 € überschreitet. Unterbleibt ein entsprechender Antrag, kann die höhere Entfernu...