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Umsatzsteuer | BMF konkretisiert die Fristen für die ZM bei steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen
Der Gesetzgeber hat zum die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung verschärft: Materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung ist, dass der liefernde Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG fristgerecht, vollständig und richtig in Bezug auf die einzelne Lieferung nachgekommen ist.
Nach [i]Bisherige Rechtslage Abschnitt 4.1.2 Abs. 2 UStAE galt hierzu Folgendes: Gibt der Unternehmer die bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums abzugebende ZM nicht richtig, vollständig oder fristgerecht ab, erfüllt er nicht die Voraussetzung der Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung. Mit diesem Erfordernis ist die Finanzverwaltung über den Gesetzeswortlaut hinausgegangen, denn auch eine nachträg...