Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 2 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst b EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk
Patentnichtigkeitssache - "Anordnung zum Festhalten eines Zweiradfahrzeuges auf einem Transportfahrzeug" – mangelnde Patentfähigkeit
Tatbestand
Mit der Klage begehrt der Kläger die Nichtigerklärung des u.a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 628 635, das am 14. Januar 2013 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldung 102012101192 vom 15. Februar 2012 angemeldet und dessen Erteilung am 30. März 2016 veröffentlicht worden ist (EP 2 628 635 B1). Das Streitpatent mit der Bezeichnung „Anordnung zum Festhalten eines Zweiradfahrzeuges auf einem Transportfahrzeug“ wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 50 2013 002 326 geführt und umfasst in seiner erteilten Fassung zehn Ansprüche mit dem unabhängigen Patentanspruch 1 und den darauf rückbezogenen Patentansprüchen 2 bis 10.
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