Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 - Anwendung ab dem (BMF)
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht ( :005).
Gegenüber den Entwürfen der geänderten Programmablaufpläne 2022 (Stand: , auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben.
Das BMF-Schreiben,
der geänderte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2022 sowie
der geänderte Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2022 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)
sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: , BMF online (il)
Fundstelle(n):
TAAAI-62222