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Online-Nachricht - Montag, 23.05.2022

Rechtsprechung | Neue Revisionsverfahren beim BFH

Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat Mai 2022 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Einkommensteuer

Qualifikation als Kapitalertrag: Handelt es sich bei der von einer Bank nach Widerruf eines Darlehensvertrags zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche geleisteten Vergleichszahlung (Nutzungswertersatz) um steuerpflichtige Kapitalerträge? (BFH-Az. VIII R 5/22; Vorinstanz: , s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.2.2022).

Kindergeld: Besteht zwischen dem Bachelor- und Masterstudium auch dann ein zeitlicher Zusammenhang, wenn das Kind in der Zwischenzeit ein freiwilliges soziales Jahr ableistet? (BFH-Az. III R 10/22; Vorinstanz: ).

Verfahrensrecht

Verzinsung EU-rechtswidrig einbehaltener Steuern: Ist unionsrechtswidrig einbehaltene Kapitalertragsteuer mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen? Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom , BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze) bzw. bei Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung, die unter Berufung auf eine rechtswidrige Vorschrift widerrufen wurde, mit dem Zeitpunkt des Steuereinbehalts? (BFH-Az. I R 50/21; Vorinstanz: FG Köln, Urteil v - 2 K 1544/20, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.1.2022).

Außenprüfung; Hinzuschätzung, Kassenbuch: Führen formelle Mängel bei der Kassenführung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu einer neuen Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, sodass die Aufzeichnungen als Folge nicht gemäß § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen sind? Dürfen bei solchen Mängeln durch den Außenprüfer entsprechende Hinzuschätzungen vorgenommen werden, die zu neuen Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO führen? (BFH-Az. III R 14/22; Vorinstanz: ).

Außenprüfung; Hinzuschätzung, Kassenbuch: Besteht eine Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auch dann, wenn zwar gravierende formelle Mängel der Buchführung bestehen, der Steuerpflichtige aber meint nachweisen zu können, dass sich derartige Mängel nicht auf die Erfassung der Einnahmen ausgewirkt hätten bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hätten auswirken können? (BFH-Az. X R 23/21 sowie X R 24/21; Vorinstanzen: sowie 3 K 1996/20).

Hinweis:

Eine Auflistung sämtlicher neuer anhängiger Verfahren finden Sie hier.

Quelle: NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
KAAAI-62212