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NWB EV 6/2022 S. 206

Erbschaftsteuer | Freibetrag für Urenkel, wenn die vorangegangenen Generationen bereits verstorben sind (FG)

Urenkel haben auch bei Vorversterbenen beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren als den in § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorgesehenen Freibetrag.

Quelle: , Rev. zugelassen

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