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FG Baden-Württemberg  v. - 5 K 161/20 EFG 2022 S. 103 Nr. 2

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 S. 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 2, EStG § 20 Abs. 9, EStG § 32d Abs. 1, EStG § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b

Im Rahmen der Rückabwicklung von Immobilienfinanzierungskrediten von der Bank aufgrund eines Vergleichs gezahlter Nutzungsersatz als steuerpflichtiger Kapitalertrag

Leitsatz

Erhält der Steuerpflichtige im Rahmen der Rückabwicklung von zur Finanzierung des selbstgenutzten Hauses aufgenommenen Kreditverträgen infolge fehlerhafter Widerufsbelehrungen von der Bank aufgrund eines Vergleichs einen Nutzungsersatz, durch den er entsprechend BGH-Rechtsprechung so gestellt wird, als habe er wirtschaftlich betrachtet für die an die Bank geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen aufgrund des ausgeübten Rücktritts und des damit für die Zukunft begründeten Rückgewährschuldverhältnisses eine Vergütung wie ein Darlehensgeber erhalten (orientiert an einer Vergleichsgröße in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz), so stellt der Nutzungsersatz im Jahr des Zuflusses einen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerbaren und -pflichtigen Kapitalertrag dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2022 S. 103 Nr. 2
JAAAI-62166

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg v. 14.07.2021 - 5 K 161/20

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