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Abgrenzung von umsatzsteuerbarer Leistung zu inkriminierter Handlung
Das Schleswig-Holsteinische FG hatte sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit der Umsatzbesteuerung sog. „Schmiergeldzahlungen“ zu befassen; insbesondere mit der Frage der umsatzsteuerbaren Leistung sowie Fragen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des im Ertragsteuerrecht geltenden Verbots der Doppelbelastung bei einer Besteuerung und gleichzeitigen strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Rahmen der Umsatzsteuer ().
I. Leitsatz (nicht amtl.)
Für die Beurteilung, ob eine umsatzsteuerbare Leistung oder eine inkriminierte Handlung vorliegt, die mangels eines entsprechenden Marktes in der Europäischen Union nicht der Umsatzsteuer unterliegt, ist nicht isoliert auf die Handlung, sondern auf den durch den Leistungsempfänger abgegoltenen Leistungserfolg abzustellen.
II. Sachverhalt
Der Antragsteller befand sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und wurde von seinem Arbeitgeber als Leiter eines Mineralöllagers eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft diesem vor, bei der Befüllung von Tanklastzügen eine Abfüllanlage dahingehend manipuliert oder umgangen zu haben, dass das als Heizöl deklarierte Mineral...