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Sind ehevertragliche Kompensationsleistungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerpflichtig?
Eheverträge enthalten häufig Regelungen, mit denen Ehegatten auf ihnen an sich im Scheidungsfall zustehende familienrechtliche Ansprüche, wie etwa den Anspruch auf Zugewinnausgleich, verzichten. Um eine Einstufung des Vertrags als sittenwidrig und daher unwirksam zu vermeiden, werden für den verzichtenden Ehegatten Kompensationsleistungen vorgesehen. Fraglich ist, ob die Erfüllung derartiger Kompensationsansprüche nicht als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerpflichtig ist. Die Rechtsprechung hat entsprechende Leistungen in der Vergangenheit als schenkungsteuerpflichtig angesehen, weil die erhaltenen Kompensationsleistungen nicht als Gegenleistung für die von den begünstigten Ehegatten abgegebenen Verzichtserklärungen anzusehen seien. Mit einem jüngst ergangenen Urteil hat der BFH seine Position zumindest teilweise geändert. Dr. Rüdiger Werner stellt das Urteil vor und erläutert seine Konsequenzen.
Kernaussagen
Das vorliegende Urteil ermöglicht es, ehevertraglich vereinbarte Kompensationsleistungen, die ein Ehegatte als Ausgleich für einen seinerseits erklärten Verzicht auf ihm bei Scheidung der Ehe zustehende Ansprüche erhält, von der ...