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Die Simultaninsolvenz bei der Zwei-Personen-Gesellschaft
Ab 1.1.2024 mit wünschenswerter Klarheit
Mit Wirkung zum gibt es eine Neuregelung in § 179 HGB zur Insolvenz der Kommanditgesellschaft. Hierzu heißt es in der BT-Drucks. 19/31105 und damit zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – wie folgt: „Die Vorschrift (Anm.: § 179 HGB) ermöglicht die einheitliche Abwicklung bzw. Sanierung einer GmbH & Co. KG im typischen Fall einer Simultaninsolvenz. Bislang ist dies nur mit einer teleologischen Reduktion der Vorschrift des geltenden § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB möglich. Die Neuregelung schafft für die Praxis die wünschenswerte Klarheit.“ Im Umkehrschluss bedeutet dies: Bis zum herrscht diese wünschenswerte Klarheit im Hinblick auf eine Simultaninsolvenz noch nicht. Daher wird im ersten Teil dieser Darstellung die aktuelle (und noch bis zum ) geltende Gesetzeslage geschildert und dann im Weiteren diese zukünftige Gesetzesänderung dargestellt.
Bei einer „vertikalen Simultaninsolvenz“ führt das Insolvenzereignis sowohl zur Insolvenz der Gesellschaft als auch ihrer Gesellschafter in einem nahen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang.
Werden zeitnah sowohl ein Insolvenzantrag über das Vermögen einer GmbH & Co. KG als auch über das Vermögen deren K...