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Gesetzgebung – Digitalisierung des Gesellschafts- und Registerrechts (BMJ)
Die Bundesregierung hat am den von dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ beschlossen.
Der Regierungsentwurf dient der Erweiterung der Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) v. .
Vergleichen Sie hierzu den Beitrag von Lüders, NWB Sanieren 1/2022 Seite 23, NWB XAAAI-01630.
Das Kernstück dieses Gesetzes ist die Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH sowie weiterer Online-Verfahren für Registeranmeldungen ab dem . Diese Vorschriften sollen mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf ergänzt werden.
Das bereits geltende DiRUG ermöglicht bei Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften sowie deren Zweigniederlassungen die notarielle B...