Gesetzgebung | Übersicht und Stand der Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes (Bundesregierung)
Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen aus dem sog. Entlastungspaket II.
Hintergrund: Am haben sich die Koalitionsfraktionen auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, um die Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für die Bevölkerung abzufedern (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 28.4.2022). Die geplanten Maßnahmen sind in diverse Gesetzgebungsverfahren eingeflossen, die nun zum Teil vom Bundestag final verabschiedet wurden.
Folgende Maßnahmen wurden vom Bundestag beschlossen:
Energiepreispauschale: Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Kinderbonus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022 und wird – wie in der Vergangenheit – auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird auf 200 Euro verdoppelt.
9-Euro-Ticket: Bus und Bahn sind eine umweltfreundliche Alternative zum Pkw. Deshalb bietet die Bundesregierung ein ÖPNV-Ticket für neun Euro im Monat an. Die Maßnahme gilt bundesweit für die Monate Juni bis August 2022.
Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: Ebenfalls für die Monate Juni bis August wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Diesel 14 Cent je Liter.
Zur Umsetzung des zweiten Entlastungspakets für Bürgerinnen und Bürger wurden folgende Gesetze beschlossen oder geändert:
Energiepreispauschale und Familienzuschuss (Kinderbonus) werden mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 umgesetzt (s. hierzu unseren ReformRadar). Die Verdoppelung der Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen fließt in das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz ein (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 13.5.2022).
Die Finanzierung des „9 für 90“-Tickets wird mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes gewährleistet, die temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe mit dem Energiesteuersenkungsgesetz (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 20.5.2022).
Der Bundesrat muss den Änderungen zum Teil noch zustimmen, damit die beschlossenen Maßnahmen in Kraft treten können. Die o.g. Gesetze stehen am auf der Tagesordnung der Länderkammer.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Nachricht aktualisiert am , 12:50 Uhr: Der Bundesrat hat dem "Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" und damit der Einführung des 9-Euro-Tickets zugestimmt (s. BundesratKOMPAKT, Meldung v. 20.5.2022). Darüber hinaus billigte der Bundesrat das "Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz" (Verdoppelung der Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, s. hierzu BundesratKOMPAKT, Meldung v. 20.5.2022).
Nachricht aktualisiert am : Auch dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 23.5.2022) sowie dem Energiesteuersenkungsgesetz (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 23.5.2022) hat die Länderkammer am zugestimmt Damit können die o.g. Maßnahmen, wie von der Bundesregierung geplant, in Kraft treten.
Nachricht aktualisiert am 27.5. und am : Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde am im BGBl I S. 749 verkündet. Das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz wurde am im BGBl I S. 760 verkündet, das Energiesteuersenkungsgesetz am im BGBl I S. 810.
Fundstelle(n):
NWB TAAAI-62060