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Schenkungsteuer | Amortisation von Geschäftsanteilen (BFH)
§ 7 Abs. 7 Satz 2
ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der
verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach
§ 34 Abs. 1, 2
GmbHG und ist nicht auf Fälle der Zwangseinziehung von
Anteilen beschränkt (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: § 7 Abs. 7 ErbStG stellt bestimmte gesellschaftsrechtlich veranlasste Wertverschiebungen bei Ausscheiden eines Gesellschafters der Schenkung gleich, in Satz 1 solche durch Übergang dessen Anteils, in Satz 2 solche durch Werterhöhung der anderen Anteile.
Sachverhalt: Der Kläger sowie drei weitere Personen (A, B und C) waren im Jahre 2007 Gesellschafter einer GmbH mit einem Stammkapital von insgesamt 324.000 €. Sie hielten jeweils einen Geschäftsanteil mit einer Stammeinlage von 81.000 €. Nach dem Gesellschaft...