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BAG 01.03.2022 9 AZB 25/21, NWB 20/2022 S. 1413

Corona-Prämie | Rechtsweg bei Streitigkeiten um Bundesanteil der Prämie nach § 150a SGB XI

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen zugelassenen Pflegeeinrichtungen und deren Arbeitnehmern über die Berechnung und Höhe des Bundesanteils der Corona-Prämie nach § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet.

Anmerkung:

Die Parteien streiten in der Hauptsache über die Berechnung und Höhe der der Pflegekraft nach Bundes- und Landesrecht zustehenden Corona-Prämien. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist allerdings nicht eröffnet. Zwischen den Parteien besteht eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit. Für Rechtsstreitigkeiten, die sich aufgrund der Regelungen des § 150a SGB XI zur Berechnung, Zahlung, Finanzierung und Refinanzierung der Corona-Prämie ergeben, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. Dies gilt auch, soweit – wie vorliegend – zwischen der Pflege...

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