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KG Berlin 28.04.2022 2 U 39/18, NWB 20/2022 S. 1412

GmbH | Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife der Gesellschaft

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, fortlaufend die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beobachten und eine wirtschaftliche Selbstkontrolle durchzuführen sowie die notwendige betriebliche Organisation einzurichten und vorzuhalten. Fehlt ihm die Fachkunde, muss er sich professioneller Beratung bedienen und deren Empfehlungen wiederum auf Plausibilität überprüfen.

Anmerkung:

Der Senat stellt klar, dass im Streitfall der Geschäftsführer einer konzernangehörigen GmbH sich zu seiner Haftungsentlastung für nach Insolvenzreife u. a. geleistete Zahlungen nicht auf ein Anwaltsgutachten stützen kann, das das Vorliegen von Insolvenztatbeständen allein im Wege einer reinen Konzernbetrachtung verneint hatte. Insofern fehlte es [i]Bosse, NWB 23/2020 S. 1711an einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle...

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