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WP Praxis Nr. 6 vom Seite 200

ISA (DE) 320: Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung einer Abschlussprüfung

Inhalte und deutsche Modifikationen

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

ISA (DE) 320 „Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung einer Abschlussprüfung“ ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 320 „Materiality in Planning and Performing an Audit“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden); eine freiwillige vorzeitige Anwendung war bereits zwei Jahre zuvor zulässig. Aus Anlass der Bedeutung und Aktualität des ISA (DE) 320 stellt der Beitrag die Inhalte und die deutschen Modifikationen des Standards für die Anwendung in der Abschlussprüfungspraxis komprimiert, übersichtlich und nutzerfreundlich dar.

Der Beitrag ist Teil einer Reihe von Beiträgen über die zu den GoA des IDW zählenden ISA (DE). Neben den einzelnen, zu den GoA des IDW gehörenden ISA (DE), werden in der Beitragsreihe auch formale Änderungen im Gefüge der GoA des IDW durch die Anwendung der ISA (DE) sowie daraus entstehende materielle Änderungen gegenüber den bisherigen IDW Prüfungsstandards im Überblick behandelt.

Philipps, Anpassungsbedarf bei Anwendung der ISA (DE), WP Praxis 11/2021 S. 360, NWB LAAAH-92961

Kernaussagen
  • ISA (DE) 320 ist Teil der GoA des IDW. Der Standard enthält die Regelungen des ISA 320 und ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.

  • Im Standard ist die Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit bei Planung und Durchführung einer Abschlussprüfung formuliert. Dies bezweckt, dass Abschlussprüfer das Konzept der Wesentlichkeit in diesen Phasen der Abschlussprüfung angemessen anwenden.

  • ISA (DE) 320 ist für jede Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den ISA (DE)/IDW PS relevant und von Bedeutung. Der Standard ist (vor allem) auch im Zusammenhang mit ISA (DE) 200 „Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing“ zu lesen. Seine Regelungen werden zudem durch die in ISA (DE) 450 „Beurteilung der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen Darstellungen“ formulierten Verantwortlichkeiten ergänzt.

I. Bedeutung und Aktualität des Themas

Bei Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden) werden die International Standards on Auditing (DE) (ISA (DE)) fester Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW. Diese GoA des IDW schließen dann neben bestimmten IDW Prüfungsstandards (IDW PS) mehrheitlich sog. International Standards on Auditing (ISA) unter Berücksichtigung deutscher Besonderheiten (ISA (DE)) ein. Einer dieser ISA (DE) als Teil der GoA des IDW ist ISA (DE) 320 „Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung einer Abschlussprüfung“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 320 „Materiality in Planning and Performing an Audit“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .

ISA (DE) 320 zählt zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Risikobeurteilungen und Reaktion auf beurteilte Risiken“ (ISA 300-499). Der Standard formuliert Regelungen für die Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung einer Abschlussprüfung und bezweckt, dass sie dieses Konzept dabei angemessen anwenden. Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer zur Anwendung der Wesentlichkeit bei der Beurteilung der Auswirkungen identifizierter falscher Darstellungen sind in ISA (DE) 450 „Beurteilung der S. 201während der Abschlussprüfung identifizierten falschen Darstellungen“ geregelt. Über ISA 320 hinaus enthält ISA (DE) 320 Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.

Aufgrund der zeitlich schon längeren inhaltlichen Anwendungshistorie der ISA in Deutschland sind die deutschen Berufsangehörigen bereits mit den Grundaussagen des ISA (DE) 320, nicht aber mit seinen Inhalten im Detail sowie mit seinen deutschen Modifikationen vertraut. Hier setzt der vorliegende Beitrag an. Er behandelt ISA (DE) 320 in einer zusammenfassenden Darstellung, mit verkürzter, übersichtlicher Wiedergabe seiner Inhalte, orientiert an der Gliederung seiner Anforderungen. Zweck dieser Zusammenfassung ist, allen Interessierten einen detaillierten Überblick über die Standardinhalte zu geben und bei der möglichst effizienten Einarbeitung darin zu unterstützten; sie vermag den Standardtext indes nicht zu ersetzen.

Die Behandlung des Standards beginnt mit einer visuellen, durch Stichworte angereicherten Inhaltsübersicht (Abschnitt II.). Darauf folgend werden der Anwendungsbereich, die Wesentlichkeit im Zusammenhang mit einer Abschlussprüfung, Anwendungszeitpunkt und Ziel des Standards sowie die darin enthaltene Definition beschrieben (Abschnitt III.). Anschließend werden die Anforderungen mit ihren zugehörigen Anwendungshinweisen im Standard je Gliederungspunkt nutzerfreundlich „auf einen Blick“ verbal dargestellt (Abschnitt IV.). Zum Schluss des Beitrags werden auch die Modifikationen der „D-Textziffern“ im Standard zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften (und berufsüblichen Verhaltensweisen) „en bloc“ aufgeführt (Abschnitt V.).

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Nutzungsdauer:
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ISA (DE) 320: Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung einer Abschlussprüfung

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