Einkommensteuer | U.a. Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft (BMF)
Das BMF hat vor dem Hintergrund der
und VI R 73/15 (s. hierzu unsere
Online-Nachricht v. 5.5.2022 mit Anmerkung
Geserich) und der Einführung des
§ 14 Abs. 2 und 3
EStG i.d.F. des
JStG 2020
ausführlich zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem
Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und dem Verpächterwahlrecht bei land-
und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung genommen ().
In dem Schreiben geht das BMF aus folgende Fallgruppen näher ein:
Übertragung oder Überführung der Grundstücke hat vor dem stattgefunden und es wurde kein Antrag nach § 52 Absatz 22c Satz 2 EStG gestellt
Übertragung oder Überführung der Grundstücke hat nach dem stattgefunden oder es wurde ein Antrag nach § 52 Absatz 22c Satz 2 EStG gestellt
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: ; BMF online (il)
Fundstelle(n):
YAAAI-61847