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OLG Nürnberg Urteil v. - 12 U 3303/19

Gesetze: BGB § 675; BGB § 611

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines Dienstverhältnisses (Geschäftsführer-Anstellungsvertrags) steht der Wirksamkeit einer solchen Kündigung - selbst wenn sie während der Zeit der Befristung ausgesprochen wird - nicht entgegen, wenn die Kündigungsfrist erst nach Ende der Befristung abläuft.

2. Zur Frage, ob die Kündigungsfrist in diesem Falle bereits mit Zugang der ordentlichen Kündigung oder erst mit dem Ende der Befristung zu laufen beginnt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2022 S. 2278 Nr. 38
GmbHR 2022 S. 921 Nr. 17
GAAAI-61840

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OLG Nürnberg, Urteil v. 30.03.2022 - 12 U 3303/19

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