Verfahrensrecht | Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge (FG)
In drei am
veröffentlichten Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes hat das FG
Münster seine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe der nach dem
entstandenen Säumniszuschläge des
§ 240 AO
bestätigt (FG Münster, Beschlüsse v.
- 12 V
570/22
AO, 12 V 571/22
AO sowie 12 V 572/22
AO).
Hintergrund: Mit Beschluss v. - 12 V 2684/21 hat das FG Münster verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge geäußert (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.1.2022).
In den o.g. drei Verfahren bestätigt das FG seine Rechtsauffassung u.a. erneut unter Verweis auf das , BStBl II 2021, 191 sowie die , BFH/NV 2021, 177 und v. – VII B 69/21.
In allen drei Verfahren hat das FG die Beschwerde gem. § 128 Abs. 1, 3 FGO i.V. mit § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Fortbildung des Rechts und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
Die Beschlüsse sind auf der Homepage des FG Münster veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: FG Münster, Beschlüsse v. - 12 V 570/22 AO, 12 V 571/22 AO sowie 12 V 572/22 AO; FG Münster online (il)
Fundstelle(n):
BAAAI-61833