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Einkommen-/Lohnsteuer | Haftung für pauschalierte Lohnsteuer
(1) Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. (2) Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unternehmenssteuer eigener Art, sondern um die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer ( Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Urteil vom - VII R 108/88, NWB MAAAA-93381, BStBl 1990 II S. 767; Bezug: § 34 Abs. 1, § 69, § 191 AO; § 40 EStG).
Der VII. Senat des BFH hält im aktuellen Urteil ausdrücklich an seinem Urteil vom - VII R 30/18, NWB ZAAAH-47099 (BFH/NV 2020 S. 711), f...