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BFH 16.06.2021 X R 29/19, StuB 10/2022 S. 394

Einkommensteuer | Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrenten und dauernden Lasten

(1) Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind. (2) Für die Annahme der Abänderbarkeit wegen eines pflegebedingten Mehrbedarfs des Vermögensübergebers genügt es, wenn sich der Erwerber entweder zur persönlichen Pflege (mindestens im Umfang der bis 2016 geltenden Pflegestufe 1 bzw. des ab 2017 geltenden Pflegegrades 2) oder in entsprechendem Umfang zur Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege oder der Kosten für die externe Pflege verpflichtet hat (vgl. Senatsurteil vom - X R 31/20, NWB ZAAAH-97177, BStBl 2022 II S. 165 = Kurzinfo StuB 2022 S. 75, NWB SAAAI-02018). (3) Hat das FG eine (gebotene) Auslegung unterlassen, so kann der BFH diese selbst vornehmen, wenn ...BStBl 2011 II S. 622

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